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Wir fahren unseren Sohn Tom täglich zur Schule hin 11,5 Kilometer und holen ihn auch wieder ab. Mit den Leerfahrten ohne Tom macht das täglich 46 Kilometer, die nur für Schulfahrten gemacht werden. Wer zahlt das? Fakt ist, wenn man sich wehrt, bekommt man zumindest die eine Hin und eine Rückfahrt mit 13 Cent pro Kilometer vergütet. Der Schulträger muss diese Kosten übernehmen. Wird einem natürlich !! nicht gesagt, wenn man fragt. Da ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren muss, ist also keine Ablehnung bei der Kostenübernahme zu erwarten. Aber die Leerfahrten will keiner übernehmen. Muss ich als Mutter bisher selber tragen oder die 4 Stunden vor der Schule warten. Macht es einen Sinn, dass, wenn Tom in eine Förderschule gehen würde, er abgeholt würde und gebracht würde und sogar ganztags betreut würde??? Als Eltern müssten wir dann nicht zahlen. Also lieber zur Förderschule anstatt ein Schulleben in einer Regelschule? Will man mit diesen Kosten die Eltern abschrecken, die ihr Kind allein aus Geldmangel oder weil sie kein Auto haben, nicht selbst zur Schule bringen könnten? Das nennt man dann Nachteil für Menschen mit Handicap.
Endlich ist es geschafft!! Die Stadt sieht ein, dass die Leerfahrten nun auch vergütet werden. Ich stellte nämlich klar, dass, wenn die Leerfahrten nicht übernommen würden, ich unseren Sohn per Taxi hätte fahren lassen, und dann eine Schulwegbegleitung beantragt hätte. Die zusätzlichen Kosten für diese Begleitung hätten erheblich mehr finanzielle Mittel benötigt. Ich bot dann an, weiter zu fahren und als Schulwegbegleitung selber einzutreten.Den Dingen muss man nur den richtigen Namen geben. Genehmigungen bedürfen öfter eine Umschreibung dessen, was eigentlich gewünscht wird. So kann eine Kommune auch mal etwas genehmigen, was nicht unbedingt irgendwo vorgeschrieben ist. Es gibt besondere Fälle,die besonderes Handeln erfordern. Für uns ein Erfolg, der zum Nachahmen jeden anspornen sollte.
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