Inklusion Bornheim

HOME

Schulbegleitung, wie wird sie finanziert? Gewährung von Leistungen nach den Bestimmungen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch SGB XII in Verbindung mit den Regelungen des Neunten Buches Sozialgesetzbuch SGB IX . Eingliederungshilfe gemäß §§ 53,54 SGB XII  Das sind die wichtigsten Paragraphen für die Finanzierung der Schulbegleitung.                                                      Wozu dient die Schulbegleitung? Die Schulbegleitung soll das Kind mit Handicap im Schulalltag begleiten, je nach Beeinträchtigung , müssen evtl. pflegerische Hilfe geleistet werden, oder die Teilhabe am Leben soll für das behinderte Kind einfacher gemacht werden. Es gibt auch die fachlichen Schulbegleitungen, die schon eine Ausbildung haben oder diese bald erwerben. Schulbegleitung kann also z.B. ein(e) Heilerzieher(in) mit Berufserfahrung sein, eine Krankenschwester/ Krankenpfleger oder aber auch eine Schülerin oder Schüler , oder eine Studentin oder Student. Je nach Bedarf können hier geeignete Personen ausgesucht werden. Das Sozialamt spielt hier leider eine wichtige Rolle bei der Finanzierung. Es wird natürlich versucht, immer den günstigsten Weg zu finden. Qualifiziertes Fachpersonal wird nicht unbedingt gewährt!!! Da arbeite ich noch dran!! Das Sozialamt will natürlich Kosten sparen. Aber meine Meinung ist, daß hier jedem das gewährt werden sollte, was dem Einzelnen auch zusteht.                                      Man kann auch über das Persönliche Budget als “ Arbeitgeber “ die Schulbegleitung finanzieren.Der Weg ist kompliziert und gestaltet sich an einigen Stellen recht schwierig, so daß wir diesen Weg noch !! nicht gewagt haben.                                                                                           Wo gibt es die Schulbegleiter? Dienste wie Lebenshilfe , Diakonie, ASB sind bekannte “ Anbieter”. Auch hier stellen sich Probleme, die eigentlich gar nicht vorhanden sein dürften. Oft ist das Sozialamt auch so “nett”!!!, einem mitzuteilen, welchen Dienst es nicht akzeptiert und welchen Dienst man nehmen soll.Auch hier bin ich noch auf der Suche nach Gesetzen, die klipp und klar darlegen, wie hier richtig verfahren werden muss.                                                                   Probleme der Schulbegleitung und Probleme, die auftreten können! Schulbegleitung kommt mit dem Kind nicht klar.                                                                                                                                 Schulbegleitung ist ständig krank und wird durch wechselnde andere ersetzt.                                     Schulbegleitung kann und wird nicht richtig eingesetzt , die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Kind und Lehrern klappt nicht.                                                                                                                          Meist sind die Eltern die, die das abschaffen sollen! Wie? Kaum machbar, nur mit viel Engagement und Arbeit zu schaffen. Man fragt von Anbieter zu Anbieter nach und muss letztlich darauf vertauen, was dann passiert. Ausserdem ist es ganz entscheidend, wie die Person Schulbegleitung ist! Es gibt Menschen, die kommen in bestimmten Situationen schnell an ihre Grenzen, während andere erst zu viel haben, wenn es richtig brennt.Man kann das vorher nicht wissen. Und die Schuld liegt nie!!! am Kind. Das darf man sich nicht sagen lassen. Das Kind hat seine Beeinträchtigung, mit der es klar kommen muss. Wenn da der Gesamtrahmen nicht passt, ist die Situation als solche oft zum Scheitern verurteilt. Bloss dann nicht aufgeben!! .                                                                                      

Natürlich fragten Wir auch hier beim Ministerium nach, wer , wie, warum für die Finanzierung der Schulbegleitung zuständig sei.. Kaum zu glauben, anscheinend jeder Kostenträger wie er will.

Antwort

Zu Ihrer Frage, in welcher Höhe die Kosten für einen Integrartionshelfer vom Träger der Sozialhilfe übernommen werden, kann ich nur allgemein antworten:

Die Kostenübernahme für einen Integrationshelfer richtet sich nach §§ 54 ff SGB XII (Eingliederungshilfe). Welche Voraussetzung für die Übernahme der Kosten für einen Integrationshelfer erfüllt sein müssen, sind Ihnen sicherlich bekannt (Behinderunng, Entscheidung des Schulträgers).

Über welche Qualifikation der Integrationshelfer verfügen muss, richtet sich nach der Art der Behinderung und dem Bedarf des Kindes. Daher können die Stundensätze, die für einen Integrationshelfer übernommen werden, auch sehr unterschiedlich sein. Ebenso die übernommen Stundenzahlen.

Eventuell könnte Ihnen das Persönliche Budget für Ihr Kind weiterhelfen. Sie haben dann anstelle des Ihnen zugewiesenen Integrationshelfers einen Anspruch auf eine Geldleistung (in gleicher Höhe wie die Sachleistung) und können sich den Integrationshelfer selbst aussuchen (sind dann aber auch Arbeitgeber).

Grundsätzlich möchte ich Sie abschließen noch darauf hinweisen, dass die Träger der Sozialhilfe die Aufgabe der Sozialhilfe und damit auch der Eingliederungshilfe selbständig wahrnehmen und das Land keine Weisungsbefugnis hat.

Gerne können Sie sich telefonisch an mich wenden, wenn Sie weitergehende Hilfe bnötigen.

Mit freundlichen Grüßen

Referat "Sozialhilfe, Grundsicherung und Unterhaltssicherung"
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Tel.: (02 11) 855 -